Sie willigen ein, dass wir Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb eines Bewerberpools länger aufbewahren dürfen, als es die definierte Aufbewahrungspflicht von vier Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vorgibt, falls Sie für eine andere Stelle in unserem Unternehmen in Betracht kommen sollten. Ihre Einwilligung ist für einen Zeitraum von 24 Monate nach Ablauf der vorbenannten vier Monate wirksam. Diese bezieht sich auch auf „besondere Arten personenbezogener Daten“ gemäß Art. 9 Abs. 2a) DSGVO (bspw. ein Foto, welches die ethnische Herkunft erkennen lässt, eine Religionszugehörigkeit, Angaben über eine Schwerbehinderung etc.), sofern Sie uns solche übermittelt haben.
Mit Ablauf des vorgenannten Zeitraumes werden Ihre Bewerbungsunterlagen gelöscht.